Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.305 Anfragen

Keine Schüssel, wenn es Internetfernsehen auch tut!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Es besteht kein Anspruch auf eine Satellitenschüssel seitens ausländischer Mieter, wenn diese über das Internet mehrere Heimatländer in ausreichender Qualität empfangen können.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter im Jahr 2003 zunächst die Montage eine Satellitenschüssel genehmigt bekommen. Der Vermieter hatte sich jedoch vorbehalten diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, wenn sich veränderte Umstände ergeben, unter denen die Einwilligung nicht erteilt werden würde.

Im Jahr 2010 wurde nun ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss installiert, über den auch ein schneller Internetzugang möglich war. Zwar waren über den Kabelanschluss selbst keine Heimatsender zu empfangen, über das Internet waren jedoch 19 Programme verfügbar.

Die Genehmigung der Satellitenanlage wurde nach der Kabelanschlussinstallation widerrufen. Die Mieter weigerten sich jedoch diese zu entfernen.

Das Gericht entschied gegen die Mieter.

Der Widerruf der Genehmigung war wirksam erfolgt, die Weigerung der Entfernung war ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.305 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg