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Wohnmobilantenne bei Bahntransport abgebrochen - zahlt die Versicherung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war beim Transportes eines Wohnmobils mit einem Autozug die Parabolantenne abgerissen. Hierbei hat sich das Betriebsrisko verwirklicht. Es liegt ein innerbetrieblicher Schaden vor, wenn der Hinweis des Bahnbetreibers, die Antenne zu demontieren, ignoriert wurde. Schäden, die allein innerbetriebliche Ursachen und Auswirkungen haben, sind jedoch nicht versichert.


AG Köln, 18.12.2013 - Az: 118 C 282/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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