Im vorliegenden Fall war beim Transportes eines Wohnmobils mit einem Autozug die Parabolantenne abgerissen. Hierbei hat sich das Betriebsrisko verwirklicht. Es liegt ein innerbetrieblicher Schaden vor, wenn der Hinweis des Bahnbetreibers, die Antenne zu demontieren, ignoriert wurde. Schäden, die allein innerbetriebliche Ursachen und Auswirkungen haben, sind jedoch nicht versichert.
AG Köln, 18.12.2013 - Az: 118 C 282/13
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