Maskenpflicht von Versammlungsteilnehmern weiterhin rechtmäßig
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Verpflichtung von Versammlungsteilnehmern zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weiterhin rechtmäßig.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Polizeidirektion Hannover hat die ihr für den 11.07.2020 und 18.07.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema „Für einen Corona-Untersuchungsausschuss und die Wiederherstellung unserer Grundrechte“ bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlungsteilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.
Das VG Hannover hat den Eilantrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist maßgebend, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infektionsschutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infektionsrisikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.
VG Hannover, 16.07.2020 - Az: 10 B 3828/20
Quelle: PM des VG Hannover
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller