Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.202 Anfragen

Versammlungen und Demonstrationen

Corona-Virus

Die Versammlungsfreiheit gibt den Bürgern das Recht, sich zu versammeln und ihre Meinung öffentlich kundzutun. Im Grundsatz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht eingeschränkt werden.

Der Veranstalter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel ist verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden. So soll sichergestellt werden, dass der Versammlung der erforderliche Schutz gewährleistet werden kann. Bei Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht.

Für Versammlungen in geschlossenen Räumen besteht hingegen generell keine Anmeldepflicht.

Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Sofern Beschränkungen zur Abwehr der Gefahr ausreichen, müssen diese jedoch vorrangig angeordnet werden.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant