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Versammlung in Dortmund darf vom Alten Markt auf den Friedensplatz verlegt werden

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine für Samstag den 15.05.2020 in Dortmund für die Zeit von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr angemeldete Versammlung auf dem Alten Markt unter dem Motto #GrenzenlosSolidarisch - Gemeinsam gegen Pandemie und Infodemie“ darf durch die Versammlungsbehörde auf den Friedensplatz verlegt werden.

Die zuständige 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen schloss sich in einer Interessenabwägung den Bedenken des Polizeipräsidiums Dortmund an. Die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern der Versammlung erscheine nicht gewährleistet. Dabei hat die Kammer in die Abwägung einbezogen, dass während der Fußballübertragungen zeitgleich zu der Versammlung auf dem Platz ein erheblicher Publikumsandrang nicht nur in der örtlichen Außengastronomie zu erwarten sei. Das von der Anmelderin der Versammlung vorgesehene Sicherheitskonzept zur Einhaltung der Abstände habe dies nicht hinreichend berücksichtigt.

Der Friedensplatz sei trotz seiner Entfernung zu dem eigentlich angemeldeten Versammlungsort geeignet, das Anliegen der Versammlung, Position gegen die am 9. Mai 2020 während einer Versammlung erfolgten Übergriffe gegen Journalisten zu beziehen, hinreichend öffentlich deutlich zu machen.

Da die Entscheidung aufgrund einer reinen Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit am Infektionsschutz mit den Interessen der Versammlungsteilnehmer an der Ausübung ihres Versammlungsrechts erfolgte, hat die Kammer keine juristische Aussage zu den Bestimmungen der seit dem 11. Mai 2020 geltenden Corona-Schutzverordnung getroffen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.


VG Gelsenkirchen, 15.05.2020 - Az: 14 L 596/20

Quelle: PM des VG Gelsenkirchen


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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