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BMJV geht gegen Corona-Täuschungen auf Online-Handelsplattformen vor

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation - CPC-Netzwerk) europaweit Angebote für die Corona-Krise relevante Produkte auf Online-Handelsplattformen mittels einer Marktstichprobe (sogenannter sweep) überprüft. Ziel des sweeps war es, herauszufinden, ob und inwiefern Verbraucherinnen und Verbraucher in der Corona-Krise über Eigenschaften insbesondere von Produkten wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Antikörpertests und Nahrungsergänzungsmittel getäuscht werden. Bei der Untersuchung wurden vor allem große Online-Handelsplattformen in den Blick genommen, die dem CPC-Netzwerk gegenüber zuvor Maßnahmen gegen Verbrauchertäuschung zugesagt hatten.

Die Ergebnisse des sweeps zeigen, dass einige Online-Handelsplattformen immer noch eine erhebliche Anzahl von irreführenden und verbrauchertäuschenden Angeboten aufweisen. Vorgefunden wurden u. a. Täuschungen über das Schutzniveau von Atemschutzmasken, mutmaßlich gefälschte Zertifikate, unzulässige Angebote von Antikörpertests sowie falsche Schutzversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln.

Hingegen gibt es auch positive Beispiele: Einzelne Plattformen gehen konsequent und effizient gegen Verbrauchertäuschungen im Zusammenhang mit coronarelevanten Produkten vor. So wurde auf einer Plattform etwa der unzulässige Vertrieb eines Antikörpertests innerhalb kürzester Zeit beseitigt.

In Deutschland koordiniert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Teilnahme am sweep und führt ihn in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) durch. Zur Verfolgung von Rechtsverstößen im Inland sind allein die privaten Verbände befugt. Auf europäischer Ebene wurde die Aktion von der Europäischen Kommission koordiniert.

Veröffentlicht: 26.05.2020

Quelle: PM des BMJV

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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