Vereinsbetreuer kann nur sein, wer in einem Arbeitsverhältnis zu einem Betreuungsverein steht. Er hat genau wie die nächsten Familienangehörigen den Status des befreiten Betreuers.
Das Betreuungsgericht kann jedoch im Einzelfall des Status des befreiten Betreuers entziehen.
In dem Bestellungsbeschluss muss ausdrücklich vermerkt werden, dass der Betreuer als Mitarbeiter des Betreuungsvereins bestellt wird.
Die Betreuervergütung dem Betreuungsverein zu. Es ist grundsätzlich die gleiche Vergütung zu gewähren wie bei einem selbstständigen Berufsbetreuer.
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Das Betreuungsgericht kann jedoch im Einzelfall des Status des befreiten Betreuers entziehen.
In dem Bestellungsbeschluss muss ausdrücklich vermerkt werden, dass der Betreuer als Mitarbeiter des Betreuungsvereins bestellt wird.
Die Betreuervergütung dem Betreuungsverein zu. Es ist grundsätzlich die gleiche Vergütung zu gewähren wie bei einem selbstständigen Berufsbetreuer.
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