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„Inflationsausgleichs-Sonderzahlung“ für Betreuungsvereine

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer soll zeitlich begrenzt erhöht werden.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (20/8864) vorgelegt, mit dem eine „Inflationsausgleichs-Sonderzahlung“ ermöglicht werden soll. Wie die Fraktionen in dem Entwurf ausführen, berichteten insbesondere Betreuungsvereine von einer existenzbedrohenden Situation.

Verwiesen wird einerseits auf die stark gestiegenen Preise und andererseits auf die erhöhten Personalkosten. Diese würden vor allem bei Betreuungsvereinen anfallen, die ihre Mitarbeitenden nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Wie die Fraktionen weiter ausführen, soll an der im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 vorgesehene Evaluierung des Vergütungssystems festgehalten werden. Danach soll das Bundesministerium der Justiz bis zum 31. Dezember 2024 einen entsprechenden Bericht veröffentlichen.

Eine weitere Änderung in dem Entwurf betrifft die Pflicht für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, einen aktuellen Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Dieser Auszug soll künftig direkt von den Behörden eingeholt werden können.

Der Entwurf soll am 19.10.2023 in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Veröffentlicht: 18.10.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

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