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Antrag zur Finanzierung von Betreuungsvereinen abgelehnt

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Rechtsausschuss hat am 27.09.2023 einen Antrag (20/7352) der CDU/CSU-Fraktion zur Finanzierung von Betreuungsvereinen mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Unterstützt wurde der Antrag außer von der CDU/CSU-Fraktion auch von den Fraktionen der AfD und Die Linke.

Die Union hatte argumentiert, dass viele Vereine aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen stünden, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten.

Von der Bundesregierung forderte die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem sollte sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“.

Veröffentlicht: 27.09.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany