Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.862 Anfragen

Müllsammlung in Mietwohnung - Kündigungsgrund?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Tatsache, dass vom Mieter gesammelter Müll die Mitmieter geruchlich belästigt, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hierzu ist eine Beeinträchtigung der Mietsache sowie eine andauernde Belästigung der Mitmieter notwendig.

Im vorliegenden Fall sammelte der Mieter nicht nur Müll und Altpapier, er verweigerte zudem den Zutritt zur Wohnung.

Aufforderungen zur Reinigung und Entrümpelung der Wohnung kam er nicht nach.

Die daraufhin eingeleitete Räumungsklage wurde jedoch abgewiesen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant