Hat ein mitsorgeberechtigtes Elternteil eine Beschwerde in einem Erbscheinsverfahren für das Kind allein eingereicht, kann der andere Elternteil dies auch noch nach Fristablauf genehmigen.
Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, kann es - neben der Erhebung von Sachverständigenbeweis - geboten sein, Beteiligte und Zeugen anzuhören, um Indizien festzustellen, die für oder gegen die Errichtung der streitigen letztwilligen Verfügung sprechen könnten.
Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, kann es - neben der Erhebung von Sachverständigenbeweis - geboten sein, Beteiligte und Zeugen anzuhören, um Indizien festzustellen, die für oder gegen die Errichtung der streitigen letztwilligen Verfügung sprechen könnten.
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OLG Karlsruhe, 10.06.2015 - Az: 11 Wx 33/15
ECLI:DE:OLGKARL:2015:0610.11WX33.15.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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