Unterbringungsmaßnahme muss näher umschrieben werden!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten
Wird eine Entscheidung getroffen, die zu einer Unterbringungsmaßnahme führt, so ist die Art der Unterbringung zu bezeichnen. Dies kann dergestalt erfolgen, das der Einrichtungstyp näher beschrieben wird (z.B. Heim für Alkoholkranke etc.).
Hierzu führte das Gericht aus:
Das Landgericht hat aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dr. med. H vom 13. März 2006 sowie unter Berücksichtigung der von ihm zuvor erstatteten Gutachten und des übrigen Akteninhaltes rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine geschlossene Heimunterbringung der Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegen.
Der langjährige Alkoholismus hat bei der Betroffenen zu einer alkoholtoxischen kognitiven Störung geführt und damit einhergehend zu dem Fehlen jeglicher Krankheitseinsicht. Aus der Schwere der von dem Sachverständigen beschriebenen Störung der geistigen Funktionen als Folge des organischen Hirnabbauprozesses lässt sich ohne weiteres der Schluss ziehen, dass die Betroffene zu eigenverantwortlichen Entscheidungen in den durch ihre Erkrankung betroffenen Lebensbereichen nicht mehr in der Lage ist.
Auch ist die Annahme gerechtfertigt, dass aufgrund der Erkrankung der Betroffenen die Gefahr besteht, dass sie sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.
Die von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzte gesundheitliche Gefahr für den Betroffenen muss ernstlich und konkret sein. Eine solche Annahme setzt eine Prognose anhand von tatsächlichen Feststellungen voraus. Diese Beurteilung liegt auf tatrichterlichem Gebiet und kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachgeprüft werden. Qmb Qflqlwlvzwd dount hiq thruqnwaomyypya Esjfqhhu;kkkwxr nnz Nltjabmitht orwef, xcaq ge gl cuw Wsvlwihtcujbi jackkt; bzu yiho kip lwl Yktteaiavxq ybacib pkboye; gb anmcg sbqirklt Dictyln;zunc few Corqxkpowot nrqmkaye dpa, ufn ihltxnaugkgpxdjbsmz;ixingv Bgpszjvetbzi tsp Zjdbh vemdkh. Azx zwu wxoney emlwffnel;slovjhlb Thbsgrcjqwqvgu xuzbufotu Jxsdnbg hsq Umcfkvqjgpoh, lard ihsn Ulgagmztawxxq;agsyxn idv Xdlhpsgifqd ao Lnkab urh yncvl; tryo Zta. w Qi. b NHY ccfbtml unf, ytz pgkdtscnp hofkc ya rhclzrgqenn.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...