Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.431 Anfragen

Unterbringungsmaßnahme muss näher umschrieben werden!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wird eine Entscheidung getroffen, die zu einer Unterbringungsmaßnahme führt, so ist die Art der Unterbringung zu bezeichnen. Dies kann dergestalt erfolgen, das der Einrichtungstyp näher beschrieben wird (z.B. Heim für Alkoholkranke etc.).

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Landgericht hat aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dr. med. H vom 13. März 2006 sowie unter Berücksichtigung der von ihm zuvor erstatteten Gutachten und des übrigen Akteninhaltes rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine geschlossene Heimunterbringung der Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegen.

Der langjährige Alkoholismus hat bei der Betroffenen zu einer alkoholtoxischen kognitiven Störung geführt und damit einhergehend zu dem Fehlen jeglicher Krankheitseinsicht. Aus der Schwere der von dem Sachverständigen beschriebenen Störung der geistigen Funktionen als Folge des organischen Hirnabbauprozesses lässt sich ohne weiteres der Schluss ziehen, dass die Betroffene zu eigenverantwortlichen Entscheidungen in den durch ihre Erkrankung betroffenen Lebensbereichen nicht mehr in der Lage ist.

Auch ist die Annahme gerechtfertigt, dass aufgrund der Erkrankung der Betroffenen die Gefahr besteht, dass sie sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.

Die von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzte gesundheitliche Gefahr für den Betroffenen muss ernstlich und konkret sein. Eine solche Annahme setzt eine Prognose anhand von tatsächlichen Feststellungen voraus. Diese Beurteilung liegt auf tatrichterlichem Gebiet und kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachgeprüft werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe