Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.346 Anfragen

Halterhaftung bei Unfall mit dementem Fußgänger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

§ 17 StVG sieht eine Haftungsbefreiung des Fahrzeughalters wegen eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Unfall mit einem Fußgänger nicht (mehr) vor.

§ 17 Abs. 2 StGB anerkennt im Gegensatz zu § 7 Abs. 2 StVG in dessen alter Fassung bis zum „Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften“ (sog. 2. SchadÄndG vom 19.07.2002, BGBl. I, 2674) für Unfälle bis zum 31.07.2002 nach nunmehr geltendem Recht ein „unabwendbares Ereignis“ nicht mehr als generellen Haftungsausschluss, sondern lässt solch einen Einwand allein bei der Beteiligung mehrerer Fahrzeuge an einem Unfall für den Ausgleich zwischen den Haltern zu. Eine Haftungsbefreiung wegen der Unabwendbarkeit eines Unfalls mit einem Fußgänger sieht das Gesetz also seit August 2002 gerade nicht mehr vor.

Einem bei einem Verkehrsunfall verletzten Fußgänger kann kein Mitverschulden angelastet werden, wenn er wegen schwerer Demenz deliktsunfähig ist.

So sehen §§ 9 StVG, 254 BGB zwar vor, dass der auf einem Verkehrsunfall abzuleitende Schadensersatzanspruch dann gekürzt werden kann, wenn der Verletzte derjenigen Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt, der Verletzte mit anderen Worten also gegen Gebote der eigenen Interessenwahrnehmung verstoßen und nicht dasjenige eingehalten hat, was nach den konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um jene Gefahr möglichst gering zu halten, erforderlich gewesen ist. Allerdings kommt solch ein anspruchskürzendes Mitverschulden nur dort in Betracht, wo der Geschädigte delikts- bzw. verschuldensfähig ist.

Überhöhte oder inhaltlich falsche Abrechnungen einer erforderlichen Krankenhausbehandlung gehen nicht zu Lasten des Geschädigten sondern fallen in die Risikosphäre des Haftenden.


LG Schweinfurt, 11.10.2021 - Az: 23 O 1051/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant