Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreuer einer geistig verwirrten Frau mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einen Scheidungsantrag gestellt. Dies wurde seitens des Betreuers damit begründet, daß die Ehe mit Eintreten der nicht heilbaren Krankheit der Betreuten (senile Demenz) entgültig gescheitert sei.
Der Ehemann war jedoch nicht einverstanden.
Der Ehemann war jedoch nicht einverstanden.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


