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Betreuervorschlag ist bindend

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird gegenüber dem Vormundschaftsgericht (jetzt: Betreuungsgericht) vom Betroffenen ein Vorschlag gemacht, eine bestimmte Person zur Betreuungeinzusetzen, so hat dieser Vorschlag auch dann Vorrang, wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist. Dem Vorschlag ist daher grundsätzlich zu entsprechen, sofern keine gewichtigen Gründe gegen die vorgeschlagene Person sprechen.


OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - Az: 3 W 14/02

ECLI:DE:POLGZWE:2002:0307.3W14.02.0A


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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