Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an BGH, 6.11.2013 - Az: XII ZB 86/13).
BGH, 25.11.2015 - Az: XII ZB 261/13
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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