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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung und der Vertrauensgrundsatz

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die tatrichterliche Feststellung, dass ein mit dem "Bachelor of Business Administration" abgeschlossenes Zusatzstudium keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

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