Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.421 Anfragen

Keine höhere Vergütung für Behördenbetreuer als für Berufsbetreuer!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vergütung eines Behördenbetreuers nach § 8 VBVG i.V.m. § 1836 Absatz 2 BGB darf die eines berufsmäßig tätigen Betreuers nicht übersteigen.

Sofern für die gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Behörde eine angemessene Vergütung als Ausgleich für diese Tätigkeit gezahlt wird, spricht kein Grund dafür, dass diese höher liegen sollte als die Vergütung für Berufs- oder Vereinsbetreuer.


LG Kassel, 10.07.2009 - Az: 3 T 783/08

ECLI:DE:LGKASSE:2009:0710.3T783.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant