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Stundenansatz des Betreuers - auf die Dauer der Betreuung kommt es an!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Abrechnungszeitraum für die Vergütung eines Betreuers beginnt mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts am 1. Januar 1992, wenn zuvor eine der Betreuung ähnliche Rechtsform der Pflegschaft oder Vormundschaft bestanden hatte. Die Staffelung des Stundensatzes erfolgt ausschließlich nach der Betreuungsdauer, nicht nach der Dauer der Bestellung des Betreuers.

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LG Göttingen, 06.06.2008 - Az: 5 T 94/08

ECLI:DE:LGGOETT:2008:0606.5T94.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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