Höhere Vergütung bei Ausbildung zur Zahnarzthelferin
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Gesundheitssorge sind die bei der Ausbildung zur Zahnarzthelferin erworbenen Kenntnisse für die Führung der Betreuung abstrakt nutzbar und rechtfertigen eine höhere Einstufung bei der Vergütung (Stundensatz: 33,50 Euro).
Die Betreuerin ist durch die Ausbildung ähnlich wie eine Arzthelferin in der Lage, schneller und sicherer als ohne diese Kenntnisse zu beurteilen, wann ein Betreuter ärztlicher Hilfe bedarf sowie welche Wege im Gesundheitswesen zu beschreiten sind.
Eine überwiegende Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse sieht § 4 Abs. 1 VBVG nicht vor.
LG Stendal, 20.03.2007 - Az: 25 T 199/05
ECLI:DE:LGSTEND:2007:0320.25T199.05.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...