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Haftung des Pkw-Halters für abgerissenen Heckscheinwerfer in Waschstraße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Reißt ein Heckscheibenwischer eines Fahrzeugs während des Reinigungsvorgangs in einer Waschstraße ab und weist ein nachfolgender Pkw danach Lackschäden auf, liegt ein pflichtwidriges Unterlassen des Erstnutzers im Verhältnis zum nachfolgenden Nutzer jedenfalls dann, wenn Hinweise auf mögliche Gefahren für weitere Nutzer fehlen, nicht allein in dem Belassen des Heckscheibenwischer in senkrechter Position und in der fehlenden Nutzung einer Schutzhülle.


LG Stendal, 30.07.2022 - Az: 22 S 6/22

ECLI:DE:LGSTEND:2022:0730.22S6.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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