Hat eine Fachwerkstatt eine Autogasanlage in ein Fahrzeug eingebaut und es dann unterlassen, den Halter auf erforderliche Wartungen nach jeweils 10.000 bis 15.000 Kilometern hinzuweisen, so ist dies eine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung. Ob die Betreiber der gängigen Autogasanlagen vor dem Einbau einer solchen Anlage warnen oder nicht, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
LG Stendal, 20.01.2009 - Az: 23 O 437/07
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