Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.429 Anfragen
Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Kenntnissen aus dem Bereich der Landtechnik, die im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums erworben wurden, ist keine allgemeine Nutzbarkeit für die Führung von Betreuungen anzunehmen. Eine Nutzbarkeit setzt voraus, dass die besonderen Kenntnisse ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen. Daher sind die Voraussetzungen für eine Vergütung nach dem Höchstsatz bei einem abgeschlossenen Studium der Landtechnik nicht erfüllt.
LG Stendal, 20.08.2008 - Az: 25 T 134/08
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.