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Urteile - Autowaschanlage
Verkehrsrecht
Immer wieder kommt es zu
Beschädigungen und sogar
Unfällen in der Autowaschanlage. Zu klären ist dann regelmässig die Haftungsfrage. Bei einem Schaden ist hierzu der Verursacher zu ermitteln.
Ist der Betreiber der Waschanlage für den Schaden verantwortlich, wird dieser von dessen Versicherung reguliert. Die Haftung für Schäden am Wagen kann nicht generell über die AGB des Waschanlagenbetreibers ausgeschlossen werden.
Bei Verschulden eines Autobesitzers trägt ggf. dessen Versicherung - soweit ein entsprechender Schutz vorhanden ist - den Schaden.
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Olaf Sieradzki