Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.284 Anfragen

Waschanlage - wenn es zu Schäden kommt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nahezu jeder Besitzer eines Autos fährt dieses auch mehr oder minder regelmäßig in die Waschanlage. Doch nicht immer ist das Auto nach der Behandlung nur sauber - es kann vorkommen, daß es beim Waschvorgang zu Beschädigungen kommt.

Zunächst ist bei einem solchen Schaden der Verursacher zu ermitteln. Ist der Betreiber der Waschanlage für den Schaden verantwortlich, wird dieser von dessen Versicherung reguliert. Andernfalls, d.h. bei Verschulden des Autobesitzers, trägt ggf. dessen Versicherung - soweit ein entsprechender Schutz vorhanden ist - den Schaden.

Eine unkomplizierte Regulierung setzt aber voraus, daß die Schuldfrage eindeutig klärbar ist. Das Verschulden des Anlagenbetreibers wird zunächst vermutet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB); der Betreiber muß daher nachweisen, daß der Schaden nicht durch die Waschanlage entstanden ist.

Die Haftung für Schäden am Wagen kann nicht generell über die AGB des Waschanlagenbetreibers ausgeschlossen werden (BGH, Az: X ZR 133/03). Entsprechende Klauseln, die eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile oder auch für Folgeschäden ausschließen, sind ungültig.

Finden sich beispielsweise nach dem Waschvorgang Kratzer am Auto, deren Schadensbild nicht zur Waschanlage paßt, so trägt der Halter die Beweispflicht dafür, daß die Kratzer beim Waschvorgang entstanden sind. Dies dürfte regelmäßig problematisch sein, da vor dem Waschvorgang im allgemeinen keine Dokumentierung des Fahrzeugzustands erfolgte. Des weiteren sind die Anweisungen des Personals bzw. der Maschine genau zu beachten: die Mißachtung der Bedienungsanleitung führt dazu, daß kein Anspruch gegen den Betreiber besteht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: (letzte Änderung: 26.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein, eine generelle Haftung für Schäden am Fahrzeug kann nicht über AGB ausgeschlossen werden. Klauseln, die die Haftung für Karosserieteile oder Folgeschäden verneinen, sind laut Rechtsprechung ungültig (vgl. BGH, Az: X ZR 133/03).
Grundsätzlich wird das Verschulden des Anlagenbetreibers vermutet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), sodass dieser nachweisen muss, dass der Schaden nicht durch die Anlage verursacht wurde. Handelt es sich jedoch um unklare Schäden, wie etwa Kratzer, die nicht eindeutig zum Waschbild passen, liegt die Beweislast beim Fahrzeughalter.
Sichern Sie sofort Beweise durch Fotos oder Zeugen und bewahren Sie den Kassenbon auf. Melden Sie den Vorfall unverzüglich dem Personal, lassen Sie ein Schadensprotokoll anfertigen und holen Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag ein.
Ja, wenn der Betreiber oder dessen Versicherung die Regulierung eines begründeten Schadens verweigert, können die Kosten für anwaltliche Unterstützung als Folgeschaden geltend gemacht werden.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant