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Rechtsberatung für Geschäftsführer und Unternehmen: Warum ein Verzicht existenzbedrohend sein kann

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 13 Minuten

Für Unternehmen und deren Entscheidungsträger gleichen rechtliche Fragen und Probleme oftmals einem Minenfeld, in dem ein falscher Schritt weitreichende Konsequenzen haben kann. Längst reicht es für Geschäftsführer nicht mehr aus, lediglich kaufmännisch versiert zu agieren. Die Anforderungen, die Gesetzgebung und Rechtsprechung an die Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung stellen, sind massiv gestiegen und unterliegen einem stetigen Wandel. Wer hier spart und auf eine präventive Rechtsberatung verzichtet, riskiert nicht nur finanzielle Verluste für das Unternehmen, sondern setzt sich in zunehmendem Maße persönlichen Haftungsrisiken aus, die bis zur Existenzgefährdung aufgrund einer Haftung mit dem Privatvermögen oder gar zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen können. Präventive Rechtsberatung ist daher ein fundamentaler Baustein professioneller Unternehmensführung zur Sicherung der eigenen Position und der Zukunft des Betriebes.

Illusion der Sicherheit im laufenden Geschäftsbetrieb

Im täglichen Geschäftsleben wiegen sich viele Verantwortliche in einer trügerischen Sicherheit. Oft wird davon ausgegangen, dass rechtliche Probleme erst dann entstehen, wenn eine Klage im Briefkasten liegt. Diese Annahme ist fatal. Rechtliche Weichenstellungen erfolgen weit früher, nämlich bereits bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, der Formulierung von Stellenanzeigen oder der Unterzeichnung von scheinbar standardisierten Mietverträgen. Ein kompetenter Rechtsberater ist hierbei ein strategischer Partner, der den rechtlichen Rahmen so absteckt, dass der kaufmännische Erfolg nicht durch juristische Formfehler zunichtegemacht wird. Ziel ist es, potenzielle Problemfelder zu identifizieren und zu eliminieren, bevor sie sich zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten auswachsen. Es geht um die Stärkung der Verhandlungsposition und das Ausloten von Gestaltungsspielräumen, die dem Laien ohne juristischen Beistand oft verborgen bleiben.

Risiken im Arbeitsrecht: Vom Einstellungsgespräch bis zur Kündigung

Einer der sensibelsten Bereiche für jedes Unternehmen ist das Arbeitsrecht. Fehler in diesem Sektor sind besonders schmerzhaft, da sie oft Dauerschuldverhältnisse betreffen und die Arbeitsgerichte in Deutschland traditionell einen starken Arbeitnehmerschutz fokussieren. Die arbeitsrechtliche Beratung muss daher zwingend „von Anfang an“ erfolgen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Dies beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung. Die Übernahme von Mustervorlagen aus dem Internet ist hierbei eines der größten Risiken. Arbeitsverträge unterliegen einer strengen AGB-Kontrolle. Unklare Formulierungen gehen fast immer zu Lasten des Arbeitgebers. Ein erfahrener Jurist sorgt dafür, dass Klauseln zu Überstunden, Versetzungsvorbehalten oder Ausschlussfristen den aktuellen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Besonders gravierend sind Fehler bei befristeten Arbeitsverträgen. Wird die Schriftform der Befristungsabrede nicht strikt vor Arbeitsaufnahme eingehalten, entsteht ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vollem Kündigungsschutz. Solche Fehler lassen sich im Nachhinein nicht mehr heilen und belasten die Personalplanung auf Jahre.

Auch im laufenden Betrieb lauern Fallstricke. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren und Beförderungsentscheidungen. Fehlerhafte Stellenausschreibungen oder Absageschreiben können sofort zu Entschädigungsforderungen führen. Ebenso sind Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitnehmerrechte keine bloßen Formalien, sondern zwingende Vorgaben, deren Missachtung Bußgelder nach sich ziehen kann. Eine präventive Beratung implementiert hier Prozesse, die sicherstellen, dass notwendige Maßnahmen zur Sicherheit der Belegschaft ergriffen und dokumentiert werden, was im Haftungsfall zur Exkulpation des Geschäftsführers beitragen kann.

Kommt es zur Trennung von Mitarbeitern, ist die Fehleranfälligkeit besonders hoch. Das Kündigungsschutzrecht setzt hohe Hürden für eine wirksame Entlassung. Formfehler bei der Anhörung des Betriebsrats oder bei der Formulierung der Kündigung führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Maßnahme. Die Folge sind teure Abfindungsvergleiche oder die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters. Nur wer hier im Vorfeld rechtssicher agiert und die Kündigungsgründe sowie die Sozialauswahl wasserdicht dokumentiert, kann Arbeitsrechtsstreitigkeiten vermeiden oder zumindest mit guten Erfolgsaussichten führen.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Ein besonderes Problem, das in der Praxis häufig unterschätzt wird, ist der Einsatz von freien Mitarbeitern. Die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung ist fließend und für den Laien kaum rechtssicher vorzunehmen. Stellen die Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass es sich faktisch um ein Arbeitsverhältnis handelt (Scheinselbstständigkeit), drohen massive Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre rückwirkend – zuzüglich Säumniszuschlägen. Für den Geschäftsführer persönlich birgt dies zudem ein erhebliches strafrechtliches Risiko gemäß § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Präventive Beratung hilft hier, die Verträge und die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit so zu gestalten, dass der Statusstatus eindeutig geklärt ist, oder empfiehlt rechtzeitig ein Statusfeststellungsverfahren.

Risiken im Gewerbemietrecht

Anders als im Wohnraummietrecht genießt der Gewerbemieter kaum gesetzlichen Schutz. Es herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Gewerbemietverträge werden oft über lange Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren fest abgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen. Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage oder ändern sich die Standortanforderungen, bleibt die Mietzahlungspflicht bestehen – eine Belastung, die schon viele Firmen in die Insolvenz getrieben hat.

Zudem enthalten viele vom Vermieter gestellte Verträge weitreichende Instandhaltungs- und Rückbauverpflichtungen, die den Mieter bei Auszug mit enormen Kosten belasten können. Klauseln, die die Instandhaltung von „Dach und Fach“ auf den Mieter abwälzen oder starre Renovierungsfristen vorsehen, bedürfen der genauen Prüfung. Eine sachkundige Prüfung vor Vertragsunterzeichnung deckt diese Kostenfallen auf und ermöglicht es, faire Konditionen auszuhandeln, etwa durch Sonderkündigungsrechte oder Wertsicherungsklauseln, die für beide Seiten tragbar sind.

Vertragsmanagement und AGB

Vertragsrechtliche Angelegenheiten durchziehen sämtliche Geschäftsbereiche. Das bloße Vertrauen auf einen Handschlag ist im modernen Wirtschaftsleben fahrlässig. Verträge müssen so gestaltet sein, dass sie auch im Streitfall Bestand haben und die Leistungsbeschreibungen sowie Haftungsbegrenzungen klar definiert sind. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert bei Leistungsstörungen den vollen Schadensersatz.

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geboten. Viele Unternehmen kopieren AGB von Wettbewerbern, ohne zu wissen, ob diese auf das eigene Geschäftsmodell passen oder überhaupt rechtlich zulässig sind. Unwirksame AGB-Klauseln fallen ersatzlos weg und es gilt das dispositive Gesetzesrecht, welches für den Verwender meist ungünstiger ist. Zudem können wettbewerbswidrige AGB Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände auslösen. Eine fundierte Beratung hilft bei der Ausarbeitung maßgeschneiderter Verträge und AGB, die das Risiko von Vertragsstreitigkeiten und finanziellen Verlusten minimieren.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Nach § 43 GmbHG hat der Geschäftsführer die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ anzuwenden. Verletzt er diese Pflichten, haftet er der Gesellschaft gegenüber für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Dies gilt insbesondere, wenn er rechtliche Risiken ignoriert oder gesetzliche Vorschriften missachtet. Unkenntnis schützt hierbei nicht vor Strafe. Die Rechtsprechung verlangt, dass sich ein Geschäftsführer, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, fachkundigen Rat einholt. Unterlässt er dies, handelt er fahrlässig. Die Einholung von Rechtsrat ist somit keine Kür, sondern eine zwingende Pflicht zur Haftungsvermeidung (Business Judgment Rule).

Dies gilt verschärft in der Krise des Unternehmens. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Wochen, Insolvenzantrag gestellt werden. Ein Zögern wird als Insolvenzverschleppung strafrechtlich verfolgt und führt zur persönlichen Haftung für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet wurden. Nur eine enge rechtliche Begleitung kann in solchen kritischen Phasen sicherstellen, dass die schmalen Grate zwischen Sanierungsbemühung und Straftatbestand nicht überschritten werden.

Strategischer Vorteil durch Compliance

Präventive Rechtsberatung ist letztlich ein unverzichtbarer Bestandteil eines erfolgreichen und nachhaltigen Geschäftsbetriebs. Sie darf nicht als Kostenfaktor, sondern muss als Investition in die Stabilität des Unternehmens begriffen werden. Sie ermöglicht es den Verantwortlichen, ihre rechtliche Position zu stärken, Risiken proaktiv zu managen und den Kopf für das eigentliche Kerngeschäft frei zu haben. Rechtliche Beratung von Anfang an sowie die fortlaufende Unterstützung im täglichen Geschäftsleben gewährleisten die Sicherheit, die notwendig ist, um im Wettbewerb zu bestehen. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit spezialisierten Juristen sichern sich Geschäftsführer und Unternehmen langfristigen Erfolg und vermeiden es, zur leichten Beute für Kläger und Behörden zu werden.
Stand: 28.11.2025
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