Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.659 Anfragen

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf bei Kaufvertrag über ein „Bastlerfahrzeug“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Verbrauchsgüterkauf kann die Sachmängelgewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Auslegung eines Kaufvertrags unter der Frage der Sollbeschaffenheit eines als „Bastlerfahrzeug“ bezeichneten Fahrzeugs ist zu klären, ob das Fahrzeug nur zum Ausschlachten oder zur Durchführung einer Reparatur mit anschließender Nutzung veräußert werden sollte. Für den zuletzt genannten Zweck spricht es, wenn der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert eines bloßen Bastlerfahrzeugs steht oder eine frische TÜV-Plakette angebracht ist.

Eine Auslegung der klauselartigen Formulierung „Fahrzeug hat diverse Mängel“ in einem Kaufvertrag kann ergeben, dass damit eine abschließende Auflistung der unstreitigen Mängel nach der Vorstellung der Vertragsparteien gemeint ist.


LG Stendal, 24.03.2011 - Az: 22 S 66/01

ECLI:DE:LGSTEND:2011:0324.22S66.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant