- Betreuungsrecht
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Notgeschäftsführung nach Tod des Betreuten und Betreuervergütung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einer Notgeschäftsführung (§§
1908i,
1893 Abs. 1 und
1698b BGB) handelt es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des
Betreuers, die den Zeitraum der Betreuung über den Tod des
Betreuten hinausschiebt. Somit ist der Betreuer für diesen Zeitraum nach Maßgabe der Pauschalregelung des § 5 VBVG zu vergüten.
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