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Krankheitsveranlagung ist kein Mangel!

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Krankheitsdisposition (vorliegend: Strahlbeinzyste der Röntgenklasse IV) eines Pferdes ist nur dann als Mangel zu qualifizieren, wenn sie zwingend zu einer Erkrankung führt. Solange sich noch keine klinischen Symptome ergeben haben, liegt bei der bloßen Veranlagung daher kein Mangel vor.


LG Stendal, 18.05.2009 - Az: 22 S 148/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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