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Krankheitsveranlagung ist kein Mangel!

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Krankheitsdisposition (vorliegend: Strahlbeinzyste der Röntgenklasse IV) eines Pferdes ist nur dann als Mangel zu qualifizieren, wenn sie zwingend zu einer Erkrankung führt. Solange sich noch keine klinischen Symptome ergeben haben, liegt bei der bloßen Veranlagung daher kein Mangel vor.


LG Stendal, 18.05.2009 - Az: 22 S 148/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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