Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.703 Anfragen

Auch Vollzeitbeamte als Berufsbetreuer?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein Beamter mit Vollzeitbeschäftigung kann ein Berufsbetreuer sein.

Vorliegend handelte es sich um einen hauptberuflich beamteten und vollzeitbeschäftigten Grundschullehrer, der innerhalb eines Jahres insgesamt 20 Betreuungen - davon 12 Dauerbetreuungen - und 40 Verfahrenspflegschaften führte.

Ob der Betroffene durch den zeitlichen Aufwand im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer gehindert ist, seine hauptberuflichen Dienstpflichten gewissenhaft zu erfüllen, unterliegt allein der Beurteilung seines jeweiligen Dienstherrn.

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren des Vormundschaftsgerichts hat dies keine Auswirkuingen auf seine Eigenschaft als Berufsbetreuer.


LG Göttingen, 29.01.1997 - Az: 5 T 202 - 204/96, 5 T 202/96, 5 T 203/96, 5 T 204/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg