Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.817 Anfragen

Auch Vollzeitbeamte als Berufsbetreuer?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein Beamter mit Vollzeitbeschäftigung kann ein Berufsbetreuer sein.

Vorliegend handelte es sich um einen hauptberuflich beamteten und vollzeitbeschäftigten Grundschullehrer, der innerhalb eines Jahres insgesamt 20 Betreuungen - davon 12 Dauerbetreuungen - und 40 Verfahrenspflegschaften führte.

Ob der Betroffene durch den zeitlichen Aufwand im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer gehindert ist, seine hauptberuflichen Dienstpflichten gewissenhaft zu erfüllen, unterliegt allein der Beurteilung seines jeweiligen Dienstherrn.

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren des Vormundschaftsgerichts hat dies keine Auswirkuingen auf seine Eigenschaft als Berufsbetreuer.


LG Göttingen, 29.01.1997 - Az: 5 T 202 - 204/96, 5 T 202/96, 5 T 203/96, 5 T 204/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn