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Mietminderung bei Immissionen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter einer Wohnung ist zur Minderung der Miete gemäß BGB § 537 berechtigt, wenn von Baumaßnahmen in der Nachbarschaft Immissionen ausgehen, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Die Vorschrift des BGB § 906 ist auf den Mieter analog nicht anwendbar, selbst wenn der Vermieter als Eigentümer die Immissionen entschädigungslos dulden muß.


LG Göttingen, 15.01.1986 - Az: 5 S 60/85

Quelle: NJW 1986, 1112-1114 (red. Leitsatz 1 und Gründe) NJW-RR 1986, 444-445 (Leitsatz 1 und Gründe) WuM 1986, 114-115 (red. Leitsatz und Gründe)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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