Der Mieter einer Wohnung ist zur Minderung der Miete gemäß BGB § 537 berechtigt, wenn von Baumaßnahmen in der Nachbarschaft Immissionen ausgehen, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Die Vorschrift des BGB § 906 ist auf den Mieter analog nicht anwendbar, selbst wenn der Vermieter als Eigentümer die Immissionen entschädigungslos dulden muß.
LG Göttingen, 15.01.1986 - Az: 5 S 60/85
Quelle: NJW 1986, 1112-1114 (red. Leitsatz 1 und Gründe) NJW-RR 1986, 444-445 (Leitsatz 1 und Gründe) WuM 1986, 114-115 (red. Leitsatz und Gründe)
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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