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Stundenansatz des Betreuers - auf die Dauer der Betreuung kommt es an!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Abrechnungszeitraum für die Vergütung eines Betreuers beginnt mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts am 1. Januar 1992, wenn zuvor eine der Betreuung ähnliche Rechtsform der Pflegschaft oder Vormundschaft bestanden hatte. Die Staffelung des Stundensatzes erfolgt ausschließlich nach der Betreuungsdauer, nicht nach der Dauer der Bestellung des Betreuers.

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Antje , Karlsruhe

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