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Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Betroffene nicht in der Lage, seinen Willen kundzutun, so ist ihm im Verfahren zur Entscheidung über die Entlassung des Betreuers ein Verfahrenspfleger zu bestellen.

Der Anspruch des Betroffenen und des Betreuers auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn ihnen nicht Gelegenheit gegeben wird, zur Anregung der Betreuungsstelle, den Betreuer (teilweise) zu entlassen, Stellung zu nehmen.


BayObLG, 09.10.1996 - Az: 3Z BR 241/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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