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Naher Angehöriger als Betreuer - auch bei Spannungen in der Verwandtschaft?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zum Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen als Betreuer ist der Nachweis einer konkreten Interessenkollision nicht erforderlich, es genügte vielmehr, wenn konkrete Verdachtsgründe in der Person oder dem Verhalten des Verwandten die Annahme rechtfertigen, dessen Bestellung und Betreuungstätigkeit könnten dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen.

Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen.

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OLG Köln, 18.09.2002 - Az: 16 Wx 176/02

ECLI:DE:OLGK:2002:0918.16WX176.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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