Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.676 Anfragen

Keine Sterilisation bei abstrakter Möglichkeit einer Schwangerschaft

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Einwilligung des Betreuers in eine Sterilisation ist nur dann möglich, wenn auf Grund der sexuellen Aktivität der Betreuten mit einer Schwangerschaft tatsächlich zu rechnen ist.

Unzulässig ist hingegen eine „präventive“ Sterilisation aufgrund der abstrakten Möglichkeit einer Schwangerschaft.

Hierzu führte das Gericht aus:

Wegen der Schwere des Eingriffs in die körperliche Integrität und die gesamte Lebensführung knüpft § 1905 BGB die Einwilligung des hierfür besonders bestellten Betreuers in die Sterilisation der selbst nicht einwilligungsfähigen Betreuten und die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung an enge Voraussetzungen, die ausschließlich auf die Interessen der Betreuten abstellen und kumulativ erfüllt sein müssen. Die Regelung wird von der ganz herrschenden Meinung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant