Teilwiderruf einer Vorsorgevollmacht wegen vermögensrechtlicher Unregelmäßigkeiten
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht teilweise widerrufen, sofern ihm die betreffenden Aufgabenbereiche übertragen sind; eine gesonderte Zuweisung des Aufgabenbereichs „Widerruf der Vollmacht“ ist nicht erforderlich.
Die Genehmigung eines (Teil-)Widerrufs setzt eine konkrete Gefährdungslage mit drohender Schädigung des Vermögens des Betroffenen in erheblichem Ausmaß voraus, wobei der mutmaßliche Wille des Betroffenen maßgeblich zu berücksichtigen ist.
Das rechtswidrige Erschleichen von Sozialleistungen durch den Bevollmächtigten in einer Vielzahl von Fällen kann einen erheblichen Vermögensschaden begründen und lässt eine zukünftige Schädigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten.
Die wiederholte Entnahme des Großteils der frei verfügbaren Einkünfte des Betroffenen ohne konkrete Mittelverwendung begründet die Gefahr erheblicher Vermögensschädigung.
Die verweigerte Zusammenarbeit mit einer Kontrollbetreuerin kann die Notwendigkeit eines Vollmachtswiderrufs begründen, wenn dadurch eine wirksame Kontrolle verhindert wird.
LG Gera, 24.03.2025 - Az: 7 T 194/24
ECLI:DE:LGGERA:2025:0324.7T194.24.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.786 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...