Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.308 Anfragen
Teilwiderruf einer Vorsorgevollmacht wegen vermögensrechtlicher Unregelmäßigkeiten
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht teilweise widerrufen, sofern ihm die betreffenden Aufgabenbereiche übertragen sind; eine gesonderte Zuweisung des Aufgabenbereichs „Widerruf der Vollmacht“ ist nicht erforderlich.
Die Genehmigung eines (Teil-)Widerrufs setzt eine konkrete Gefährdungslage mit drohender Schädigung des Vermögens des Betroffenen in erheblichem Ausmaß voraus, wobei der mutmaßliche Wille des Betroffenen maßgeblich zu berücksichtigen ist.
Das rechtswidrige Erschleichen von Sozialleistungen durch den Bevollmächtigten in einer Vielzahl von Fällen kann einen erheblichen Vermögensschaden begründen und lässt eine zukünftige Schädigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten.
Die wiederholte Entnahme des Großteils der frei verfügbaren Einkünfte des Betroffenen ohne konkrete Mittelverwendung begründet die Gefahr erheblicher Vermögensschädigung.
Die verweigerte Zusammenarbeit mit einer Kontrollbetreuerin kann die Notwendigkeit eines Vollmachtswiderrufs begründen, wenn dadurch eine wirksame Kontrolle verhindert wird.
LG Gera, 24.03.2025 - Az: 7 T 194/24
ECLI:DE:LGGERA:2025:0324.7T194.24.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...