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Vertretung im Betreuungsverfahren durch einen Rechtsanwalt

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Notwendigkeit der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten ist im Betreuungsverfahren anzunehmen, wenn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte und die Lebensstellung des Betreuten drohen und dieser wegen der rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Angelegenheit unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage ist, sich ohne fachkundige Hilfe sachgerecht im Betreuungsverfahren einzulassen.

Ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Lebensstellung des Betroffenen ist dann anzunehmen, wenn eine umfassende Betreuung, ein Einwilligungsvorbehalt, die Wohnungsauflösung oder die geschlossene Unterbringung im Raum steht.


LG Mönchengladbach, 26.10.2006 - Az: 5 T 337/06

ECLI:DE:LGMG:2006:1026.5T337.06.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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