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Vertretung im Betreuungsverfahren durch einen Rechtsanwalt
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Notwendigkeit der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten ist im Betreuungsverfahren anzunehmen, wenn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte und die Lebensstellung des
Betreuten drohen und dieser wegen der rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Angelegenheit unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage ist, sich ohne fachkundige Hilfe sachgerecht im
Betreuungsverfahren einzulassen.
Ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Lebensstellung des Betroffenen ist dann anzunehmen, wenn eine umfassende Betreuung, ein
Einwilligungsvorbehalt, die
Wohnungsauflösung oder die geschlossene
Unterbringung im Raum steht.
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