Bei Widerruf der Bereiterklärung des Betreuers ist dieser auch dann zu entlassen, wenn die Voraussetzungen des § 1908b Abs. 2 BGB nicht vorliegen.
LG Duisburg, 07.01.1993 - Az: 2 T 280/92
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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