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Entlassung des Betreuers bei Widerruf der Bereiterklärung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Widerruf der Bereiterklärung des Betreuers ist dieser auch dann zu entlassen, wenn die Voraussetzungen des § 1908b Abs. 2 BGB nicht vorliegen.


LG Duisburg, 07.01.1993 - Az: 2 T 280/92

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