Bei Widerruf der Bereiterklärung des Betreuers ist dieser auch dann zu entlassen, wenn die Voraussetzungen des § 1908b Abs. 2 BGB nicht vorliegen.
LG Duisburg, 07.01.1993 - Az: 2 T 280/92
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


