Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.518 Anfragen

Mieterhöhung: Wenn der Mieter unter Betreuung steht ...

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieterhöhungsverlangen das an einen Mieter, der unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht, adressiert wurde, gilt als nicht zugegangen. Unerheblich ist hierbei, ob der Betreuer zu einem späteren Zeitpunkt (zufällig) vom Mieterhöhungsverlangen Kenntnis erhält.

Mangels wirksamer Zustellung kann der Vermieter in diesem Fall auch nicht auf Zustimmung klagen.

Das Mieterhöhungsverlangen muss dem Betreuer wirksam zugehen. Hierzu ist es entweder an den Betreuer zu adressieren oder aber mit dem erkennbaren Willen abzugeben, dass es den Betreuer erreichen soll (z.B. durch entsprechenden Bestimmungsvermerk).


AG Kirchheim unter Teck, 16.10.2020 - Az: 2 C 251/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz