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Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Sachverständigengutachten dem Betroffenen nicht vor der Beschwerdeentscheidung zur Verfügung gestellt, ohne das entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG hiervon abgesehen werden durfte, weil das Gutachten keinerlei Hinweis enthielt, dass der Betroffene von einer solchen Gesundheitsnachteile zu befürchten hätte, so fehlt es an einem gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderlichen, für die Beschwerdeentscheidung verwertbaren Sachverständigengutachten.


BGH, 27.02.2019 - Az: XII ZB 444/18

ECLI:DE:BGH:2019:270219BXIIZB444.18.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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