Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die betreuungsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Verbringung des Betreuten in ein offenes Heim. Eine entsprechende Anwendung von § 326 Abs. 2 FamFG scheidet aus, da hier eine Unterbringungsmaßnahme vorausgesetzt wird.
LG Hannover, 09.09.2019 - Az: 4 T 70/19
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