Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 398.051 Anfragen

Kündigung eines Vertrages mit einem Heimbewohner bei wiederholten sexuellen Übergriffen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf ein Vertragsverhältnis, das nach einem Wohn- und Assistenzvertrag sowohl die Überlassung von Wohnraum als auch die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen zum Gegenstand hat, sind das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und als Rechtsfolge der Kündigung § 546 BGB entsprechend anzuwenden.

Nach dem WBVG liegt ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, vor, wenn der Verbraucher seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.

Verstößt ein Heimbewohner nachhaltig gegen das Selbstbestimmungs- oder Persönlichkeitsrecht anderer Bewohner, insbesondere durch wiederholte sexuelle Übergriffe, stellt dies regelmäßig eine gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG dar.


OLG Hamburg, 29.04.2025 - Az: 4 W 105/24

ECLI:DE:OLGHH:2025:0429.4W105.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.051 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant