Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 394.084 Anfragen

Kündigung eines Vertrages mit einem Heimbewohner bei wiederholten sexuellen Übergriffen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf ein Vertragsverhältnis, das nach einem Wohn- und Assistenzvertrag sowohl die Überlassung von Wohnraum als auch die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen zum Gegenstand hat, sind das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und als Rechtsfolge der Kündigung § 546 BGB entsprechend anzuwenden.

Nach dem WBVG liegt ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, vor, wenn der Verbraucher seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.

Verstößt ein Heimbewohner nachhaltig gegen das Selbstbestimmungs- oder Persönlichkeitsrecht anderer Bewohner, insbesondere durch wiederholte sexuelle Übergriffe, stellt dies regelmäßig eine gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG dar.


OLG Hamburg, 29.04.2025 - Az: 4 W 105/24

ECLI:DE:OLGHH:2025:0429.4W105.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.084 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz