Statusmeldung bei WhatsApp ist keine Kontaktaufnahme im Sinne des Gewaltschutzgesetzes
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Verpflichtung des Antragsgegners die Antragstellerin nicht zu beleidigen innerhalb des Gewaltschutzverfahrens rechtswidrig angeordnet wurde.
Für eine Kontaktaufnahme reicht es nicht aus, Inhalte in das eigene Profil bei Whatsapp in die Statusmeldung einzustellen. Vielmehr ist eine aktive Kontaktaufnahme erforderlich, um den Tatbestand der Verbindungsaufnahme zu erfüllen.
OLG Hamburg, 08.10.2024 - Az: 12 WF 87/24
ECLI:DE:OLGHH:2024:1008.12WF87.24.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank