Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.371 Anfragen

Anordnung einer Betreuung für eine Schwangere mit Ausfall der Hirnfunktionen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die zu entscheidende Fragestellung, ob einer schwangeren Frau, die aufgrund von Verletzungen die Funktionsfähigkeit ihres Gehirns einbüßt hat, ein Betreuer bestellt werden kann, damit ihre Interessen im Rahmen der Behandlung während der Schwangerschaft wahrgenommen werden können.

Hierzu entschied das Gericht:

Einer hirntoten Schwangeren kann durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden, weil ein Fürsorgebedarf in Bezug auf ihre weitere Behandlung besteht.

Es besteht ein Fürsorgebedarf in Bezug auf die weitere Behandlung der Betroffenen. Es kann dabei sowohl um das Ob als auch das Wie der Behandlung gehen. Primär ist der Wille der Betroffenen - soweit er ermittelbar ist - (vgl. § 1901a Abs. 2 BGB) und ggf. das Wohl der Betreuten (§ 1901 Abs. 2 S. 1 BGB) zu berücksichtigen. Dabei kann sich auch die Frage stellen, ob die Schwangerschaft in rechtskonformer Weise beendet werden kann oder soll, wobei auch das eigenständige Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu beachten sein wird.

Die insoweit zu treffenden Entscheidungen können - wie bei anderen schwerst beeinträchtigten Patienten auch - nur von einem rechtlichen Vertreter getroffen werden. Da die Patientin vorliegend selbst keine Person mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut hat (es liegt keine Vorsorgevollmacht vor) und nach Angaben der Angehörigen auch keine Patientenverfügung existiert, wird ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge zu bestellen sein.


AG Würzburg, 13.02.2018 - Az: 25 XVII 208/18


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant