Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.027 Anfragen

Verlängerung einer vorläufigen Betreuung über ein Jahr hinaus

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wenn nach Ablauf eines Jahres noch keine Hauptsacheentscheidung getroffen werden kann, kann im Einzelfall die vorläufige Betreuung auch über ein Jahr hinaus angeordnet werden.

Nach Aktenlage galten im zu entscheidenden Fall die für die Errichtung der vorläufigen Betreuung maßgeblichen Gründe verstärkt fort. Vor einer Entscheidung in der Hauptsache war aber noch die persönliche Anhörung der Betroffenen erforderlich. Um sie bis dahin nicht ohne rechtliche Vertretung zu lassen, war die vorläufige Betreuung durch vorliegende weitere einstweilige Anordnung zu verlängern.

Im vorliegenden Fall ist die Besonderheit eingetreten, dass die Höchstdauer einer vorläufigen Betreuung von einem Jahr nicht eingehalten werden kann. Für diese Konstellation sieht das Gesetz keine Lösung vor.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Gießen, 09.10.2018 - Az: 230 XVII 820/17G

ECLI:DE:AGGIESS:2018:1009.230XVII820.17G.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant