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Erhöhung des Vergütungssatzes des Betreuers auf Grund von Sprachkenntnissen?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sprachkenntnisse sind keine besonderen Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (Fortführung von BGH, 07.12.2016 - Az: XII ZB 346/15; BGH, 10.04.2013 - Az: XII ZB 349/12).
Sprachkenntnisse sind zwar über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, vermitteln aber keine Kenntnisse, die den Betreuer im Sinne des § 4 VBVG in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen.
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