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Umwandlung eines Anspruchs auf Familienunterhalt in einen Anspruch auf Geldleistung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für den Fall, dass ein Ehegatte in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, kann ein Anspruch auf Familienunterhalt in Form einer monatlichen Geldrente gem. §§ 1360, 1360a BGB bestehen. Denn der Naturalunterhalt wandelt sich nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft in einen Barunterhalt sofern die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufgehoben wird und die Eheleute infolge der Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen können.

Der angemessene Familienunterhalt umfasst auch die Kosten, die durch die Pflege eines kranken oder behinderten Familienangehörigen entstehen. Ob die Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim sichergestellt werden ist hierfür unerheblich.

Da die Eheleute im vorliegenden Fall aber nicht getrennt leben, bestand kein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 Abs. 1 BGB. Die eheliche Lebensgemeinschaft war durch die Pflegebedürftigkeit des Ehegattens nicht aufgehoben worden.


OLG Celle, 20.10.2015 - Az: 18 UF 5/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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