Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.369 Anfragen

Welche Folgen hat ein Einwilligungsvorbehalt?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Auch die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ändert an der bestehenden oder nicht bestehenden Geschäftsfähigkeit des Betreuten nichts. Das ist schon deshalb wichtig, weil sich der Einwilligungsvorbehalt meist nur auf abgegrenzte Aufgabenbereiche und nur selten auf alle Angelegenheiten des Betreuten erstreckt. Durch den Einwilligungsvorbehalt erlangt der Betreute in dem Aufgabenkreis, auf den der Einwilligungsvorbehalt sich erstreckt, die Stellung eines beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 108 ff BGB). Er ist insoweit also einem Kind zwischen 7 und 18 Jahren gleichgestellt.

Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Verträge, die der Betreute ohne vorausgehende Einwilligung des Betreuers abschließt, werden nur wirksam, wenn der Betreuer nachträglich genehmigt.

2. Einseitige Rechtsgeschäfte, wie Kündigungen, Anfechtungen, Mahnungen oder Vollmachterteilungen sind ohne vorausgehende Einwilligung des Betreuers unwirksam; sie können nicht nachträglich genehmigt werden. Es empfiehlt sich, eine etwaige Einwilligung schriftlich zu erteilen, da der Empfänger der Erklärung  des Betreuten diese sonst zurückweisen kann.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 03.06.2019 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.369 Beratungsanfragen

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant