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AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2026

Betreuungsrecht

AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2026

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

Vollmacht schützt nicht vor Kontrolle: Interessenkonflikte erzwingen eine Kontrollbetreuung

Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen, kann der daraus resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen - und zwar …


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Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Kein Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten

Bei Verfahren, die lediglich die Kosten eines Vorverfahrens betreffen, kommt dem Ausgangsverfahren im Rahmen der Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer nur eine untergeordnete Bedeutung zu; dies gilt insbesondere, wenn trotz Mittellosigkeit keine Beratungshilfe in Anspruch genommen wurde. Die für die außergerichtliche …


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Identifizierung des für den Kontoinhaber auftretenden Betreuers vor Ausführung von Überweisungen

Ein Zahlungsdienstleister darf die Ausführung eines Überweisungsauftrags verweigern, wenn dieser keine eindeutige Empfängerkontoverbindung (insbesondere keine IBAN) enthält und nicht in der vertraglich vorgesehenen, autorisierten Form erteilt wurde. Zudem berechtigt das Geldwäschegesetz …


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Totschlag durch Unterlassen: Betreuer verurteilt, weil er Suizidankündigung nicht weitergab

Ein Berufsbetreuer, der die ihm bekannte Suizidankündigung seiner Betreuten gegenüber den behandelnden Ärzten verschweigt und dadurch deren Entlassung aus stationärer psychiatrischer Behandlung bewirkt, kann sich wegen Totschlags durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft strafbar machen, wenn die Betreute …


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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

… finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Das Thema des Monats

Genehmigungspflicht im persönlichen Bereich: Wann Betreuer die Zustimmung des Betreuungsgerichts benötigen

Nicht jede Entscheidung, die ein Betreuer für den Betreuten trifft, liegt allein in seinem Ermessen. Gerade bei Maßnahmen, die tief in die persönliche Freiheit oder die körperliche Unversehrtheit des Betreuten eingreifen, sieht das Gesetz einen zusätzlichen Schutz vor: Der Betreuer darf nur handeln, wenn das Betreuungsgericht zuvor seine Genehmigung erteilt hat. Die einschlägigen Regelungen finden sich seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 in den §§ 1829 bis 1832 BGB.

Selbstbestimmung vor Fremdentscheidung

Ausgangspunkt jeder betreuungsrechtlichen Entscheidung im persönlichen Bereich ist die Frage, ob der Betreute für die konkret anstehende Maßnahme einwilligungsfähig ist. Dabei kommt es nicht auf die allgemeine Geschäftsfähigkeit an, sondern auf die sogenannte natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit: Der Betreute muss in der Lage sein, Wesen, Bedeutung, Tragweite sowie Vorteile und Risiken der Maßnahme zu verstehen und daraus einen freien Willen zu bilden. Ist er dazu in der Lage, hat sein Wille Vorrang - der Betreuer hat sich zurückzuhalten. Nur wenn diese Fähigkeit fehlt, tritt der Betreuer als Entscheidungsträger in Erscheinung, und nur dann kommt für besonders einschneidende Maßnahmen eine gerichtliche Genehmigung überhaupt in Betracht.

Gefährliche ärztliche Maßnahmen

Eine Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet (§ 1829 Abs. 1 BGB). Ebenso ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Betreuer eine solche Maßnahme verweigern möchte und dasselbe Risiko bei Unterbleiben der Behandlung droht (§ 1829 Abs. 2 BGB).

Diese Genehmigungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein Eingriff medizinisch dringend erscheint. Auch eine Amputation kann …


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern